13. März 2026

    Grippe-Impfung und Herz-Kreislauf-Risiko

    Allgemeine Hinweise…

    Impf-Empfehlung der Ständigen Impfkommission STIKO

    (aus: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Influenza_saisonal.html)

    Die wichtigste kosteneffektive Präventionsmaßnahme gegen eine Influenzaerkrankung stellt die Impfung dar, die jährlich, vor Beginn der Influenzasaison auf der Nordhalbkugel vorzugsweise in den Monaten Oktober und November, durchgeführt werden sollte. Wird dieser Zeitpunkt verpasst oder beginnt eine Grippewelle zu einem unvorhergesehenen Zeitpunkt, wie z.B. im Falle einer pandemischen Welle, sollte eine Impfung so bald wie möglich erfolgen. Bei der Aufklärung über die Impfung sollte auch darauf hingewiesen werden, dass die volle Ausbildung eines Impfschutzes etwa 2 Wochen benötigt und eine Infektion schon vorher erfolgen kann. Nach Untersuchungen in den letzten Jahren liegt die Wirksamkeit des Impfschutzes gegen eine laborbestätigte Influenzaerkrankung zwischen 40 % und 60 %, wobei die höheren Werte eher in Saisons mit guter Übereinstimmung der Impfstämme mit den zirkulierenden Stämmen erreicht werden. Hinzu kommt, dass in der älteren Bevölkerung die Schutzrate vor Erkrankung durchschnittlich geringer ist als in jüngeren Altersgruppen.

    Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Impfung gegen die saisonale Influenza aktuell für folgende Personengruppen:

    1. alle Personen ab 60 Jahren,

    2. Personen jeden Alters mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, u.a. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten, wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV-Infektion,

    3. Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen,

    4. alle gesunden Schwangeren ab dem 2. Trimenon und Schwangeren mit einer chronischen Grundkrankheit ab dem 1. Trimenon,

    5. Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung, z.B. medizinisches Personal,

    6. Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

    7-. Um das Risiko einer Doppelinfektion mit aviärer oder porciner und saisonaler Influenza und damit einer möglichen Reassortierung und Humanadaption möglichst zu vermeiden, sollten ferner Personen, die arbeitsbedingt oder im privaten Umfeld häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z. B. Schweinen, Geflügel sowie Wildvögeln (frei und gehalten) oder Robben haben, eine saisonale Influenza-Impfung erhalten.


    Die STIKO empfiehlt zur Impfung gegen Influenza die Anwendung eines „Impfstoffes mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination“. Bei den Injektions-Impf­stoffen handelt es sich um inaktivierte Impfstoffe, die ab dem Alter von 6 Monaten (je nach Präparat teilweise erst bei älteren Kindern) ohne obere Altersgrenze zugelassen sind. Für das Alter von 2 bis einschl. 17 Jahren ist auch ein attenuierter Lebend­impfstoff zugelassen, der als Nasen­spray verabreicht wird. In dieser Alters­gruppe können – unter Beachtung der Kontra­indi­kationen für den Lebend­impfstoff – beide Impfstoff-Typen gleicher­maßen verwendet werden; die STIKO spricht keine Präferenz aus. Für Kinder und Jugendliche empfiehlt die STIKO die Impfung weiterhin nur dann, wenn sie zu einer der oben genannten Indikations­gruppen gehören. Es handelt sich nicht um eine Empfehlung zur generellen Impfung auch gesunder Kinder, Einzel­heiten siehe STIKO-Empfehlungen.